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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Positionierung optischer Fasern, die aufweist: wenigstens eine
durch die Vorrichtung hindurchtretende Durchführung zur Aufnahme einer optischen
Faser, wobei im Bereich der Durchführung wenigstens eine Klemmstruktur
angeordnet ist, wobei die Klemmstruktur als Biegefederelement ausgebildet
ist, das in der Lage ist, eine Federkraft im wesentlichen quer zur
Längsrichtung
der Durchführung
auszuüben,
wobei das Biegefederelement ein erstes, mit der Vorrichtung verbundenes
Ende und ein zweites, freies Ende aufweist.
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Ferner betrifft die Erfindung einen
Verbinder, insbesondere Steckverbinder, mit einer derartigen Vorrichtung.
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Schließlich betrifft die Erfindung
ein optisches Kabel mit einem derartigen Verbinder.
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Bei der Verbindung von optischen
Fasern bspw. zweier optischer Kabel spielt es eine besondere Bedeutung,
dass die, Enden der einzelnen optischen Fasern eines Kabels exakt
zu den Enden der optischen Fasern des anderen Kabels ausgerichtet sind,
da bei einer fehlerhaften, das heißt anders gearteten Ausrichtung
die Übertragungsqualität leidet. Daher
kommt es bei den entsprechenden Verbindern derartiger optischer
Kabel darauf an, dass die optischen Fasern mittels einer geeigneten
Vorrichtung exakt positioniert sind.
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Typischerweise beträgt die Toleranz
des Durchmessers einer optischen Faser etwa ±1 bis 2 μm. Ferner ist zu beachten, dass
der Kern einer optischen Faser oftmals einen Durchmesser von nur
ca. 10 μm
aufweist. Daher können
sich bereits die Durchmessertoleranzen der optischen Faser zu einer
erheblichen Fehljustierung zweier zu koppelnder optischer Fasern
addieren. Hinzu kommen weitere Toleranzen im Bereich der Positionierungsvorrichtungen, die
diese Schwierigkeiten noch verschärfen.
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Im Stand der Technik, bspw. gemäß
DE-OS 24 49 359 und
DE 199 02 241 A1 ,
wurde vorgeschlagen, sogenannte Faserarrays, das heißt mehrere
zueinander ausgerichtete optische Fasern innerhalb einer Anordnung,
mittels lochförmiger
Durchführungen in
einer Vorrichtung ohne besonderen Klemmmechanismus bereitzustellen.
Die Positionierung der optischen Fasern ist jedoch dann nur im Rahmen
der Fertigungstoleranzen von der Lochstruktur und der Faserdurchmesser
möglich.
Daher wird die Lochstruktur typischerweise in Abhängigkeit
vom Faserdurchmesser gefertigt. Diese Art der Fertigung ist jedoch
aufwändig,
da die einzelnen Fasern zuvor vermessen und vorsortiert werden müssen, um
dann in die lochförmigen
Durchführungen
eingepasst zu werden.
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DE-OS
24 49 359 schlägt
ferner vor, Faserarrays als sogenannte V-Gruben ohne Klemmmechanismus
bereitzustellen. Hierbei werden die einzelnen Fa sern in V-förmige Vertiefungen
eingelegt. Die Positionierung der optischen Fasern ist jedoch bei
diesen Vorrichtungen nur im Rahmen der Genauigkeit der Faserdurchmesser
möglich.
Zwar kann eine Ausrichtung der Faser in eine Richtung noch relativ
genau erfolgen. Jedoch ist die Ausrichtung der Faser in einer zu
dieser Richtung senkrechten Richtung so ungenau wie es der Toleranz
des Faserdurchmessers entspricht. Zweidimensionale Faserarrays können bei
Anwendung dieser Technik ebenfalls nur relativ ungenau hergestellt
werden, da die Systemdicke als Fehler zusätzlich eingeht.
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In der Literatur wurden ferner Faserarrays als
Durchführungen
mit einem quer zur Faser ausgelegten Klemmmechanismus vorgeschlagen.
Beispiele hierfür
sind der Artikel von Johan Holm et al., „Through-etched silicon carriers
for passive alignment of optical fibers to surface-active optoelectronic
components", Sensors
and Actuators No. 82 (2000), S. 245–248,
DE 43 22 660 C2 ,
EP 0 482 673 A2 und
DE 100 16 869 A1 .
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Der genannte Artikel von Johan Holm
et al. beschreibt eine Vorrichtung der eingangs genannten Art:
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8 veranschaulicht
den Querschnitt einer Durchführung 1 für eine optische
Faser innerhalb einer derartigen Vorrichtung 2 in einer
Ansicht von oben. Die Durchführung 1 dient
zur Aufnahme einer optischen Faser 3, die innerhalb der
Durchführung 1 eingeklemmt
wird. Hierzu sind im Bereich der Durchführung drei Klemmstrukturen 4 angeordnet,
die jeweils als Biegefederelement 5 ausgebildet sind. Jedes
dieser Biegefederelemente 5 ist in der Lage eine Federkraft
im wesentlichen quer zur Längsrichtung des
Durchgangs 1 auf die optische Faser auszuüben. Jedes
dieser Biegefederelemente 5 weist ein erstes, mit der Vorrichtung
verbundenes Ende 6 und ein zweites, freies Ende 7 auf.
Die Richtung vom ersten Ende 6 zum zweiten Ende 7 verläuft ebenfalls
quer zur Längsrichtung
der Durchführung 1.
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Die Bestückung von Durchführungen
derartiger Faserarrays mit optischen Fasern mit quer zur Faser ausgelegten
Klemmstrukturen ist jedoch problema tisch, da die Klemmung typischerweise
kleiner als der Faserdurchmesser ausgelegt sein muss. Daher kann
es beim Einführen
der Faser in die Durchführung
zum Ausbrechen der Klemmstrukturen 4 oder zur Beschädigung der
Faser 3 kommen. Die Klemmstrukturen gewährleisten darüber hinaus
zum Teil keine optimale Führung
von Fasern über
die Führungslänge. Daher
sind Winkelfehler, das heißt Schiefstellungen
der Faser, möglich.
Aus diesem Grund werden entsprechende Faserarrays zum Teil aus mehreren
Teilkomponenten aufgebaut, die aus einem Locharray und entsprechenden
Klemmstrukturen bestehen.
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Der Erfindung liegt daher das technische Problem
zugrunde, Vorrichtungen zur Positionierung optischer Fasern zu verbessern.
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Die Erfindung löst dieses Problem bei einer Vorrichtung
der eingangs genannten Art dadurch, dass die Richtung vom ersten,
mit der Vorrichtung verbundenen Ende des Biegefederelements zum zweiten,
freien Ende des Biegefederelements im wesentlichen parallel zur
Längsrichtung
der Durchführung
verläuft.
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Die Erfindung stellt somit im wesentlichen parallel
zur optischen Faser angeordnete Klemmstrukturen zur Positionierung
der optischen Faser bereit.
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Die erfindungsgemäße Positionierung und Klemmung
von optischen Fasern ist fehlertolerant gegenüber Schwankungen des Faserdurchmessers und
gegenüber
dem Herstellungsprozess der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. des Faserarrays, da
die Klemmstrukturen der Durchführungen
einen Klemmmechanismus bilden, der Fehler kompensiert. Die Klemmstrukturen
gewährleisten
nämlich
neben der Klemmung auch eine exakte Führung der Fasern, so dass allenfalls
geringe Winkelfehler auftreten können.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht ferner
eine einfache Bestückung
der Durchführungen
mit Fasern, da der Klemmmechanismus, nämlich das freie Ende der Biegefederelemente,
jeweils nur auf einer Seite der Durch führung vorhanden ist, während die
andere Seite der Durchführung
einen Durchmesser aufweist, der geringfügig größer ist als der Faserdurchmesser.
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Aufgrund der Anordnung der Klemmstrukturen
bzw. Biegefederelemente im wesentlichen parallel zur Längsachse
der optischen Faser können
die Klemmstrukturen eine relativ große Länge aufweisen – insbesondere
eine Länge,
die wesentlich größer ist als
bei den bekannten Klemmstrukturen (z.B. gemäß 8). Die Klemmstrukturen können daher
eine ausreichende Federkraft bereitstellen, ohne dass es zu hohen
Biegebeanspruchungen innerhalb der Klemmstruktur kommt. Die Klemmstrukturen
sind daher so ausgelegt, dass sie im Regelfall nicht mehr brechen können.
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Die erfindungsgemäße Ausrichtung der Klemmstrukturen
im wesentlichen parallel zur Faser bzw. zur Längsrichtung der Durchführung benötigt ferner
einen geringeren Platzbedarf gegenüber den bekannten, quer zur
Faser ausgelegten Klemmstrukturen (bspw. gemäß 8). Die Erfindung ermöglicht daher, Faserarrays mit
einer wesentlich höheren
Faserdichte bereitzustellen.
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Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Vorrichtung
mittels eines anisotropen Ätzverfahrens
aus einem Siliciumwafer hergestellt. Hierdurch ist eine kostengünstige Fertigung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
möglich.
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Die Erfindung sieht ferner vor, einen
Verbinder, insbesondere Steckverbinder zum Verbinden von optischen
Fasern mit elektronischen, optoelektronischen und/oder optischen
Bauelementen, insbesondere Bauelementen zur Ein- und/oder Auskopplung von Licht oder
optischen Schaltern, oder zum Verbinden von optischen Fasern wenigstens
zweier optischer Kabel bereitzustellen, der ein Verbindergehäuse und
eine in dem Verbindergehäuse
untergebrachte Vorrichtung der vorstehenden Art aufweist.
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Die Erfindung sieht ferner ein optisches
Kabel mit wenigstens einem derartigen Verbinder vor, wobei die Durchführungen
zur Aufnahme optischer Fasern vollständig oder teilweise mit den
optischen Fasern des Kabels belegt sind.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
der Endung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus den in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen.
In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Durchführung
mit drei Klemmstrukturen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Positionierung
optischer Fasern in einer Ansicht von oben;
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2 die
Durchführung
aus 1 in einer Seitenansicht
entlang der Linie A-A' aus 1;
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3 eine
Durchführung
mit drei Klemmstrukturen einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Positionierung
optischer Fasern in einer Ansicht von oben mit eingeführter optischer
Faser;
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4 die
Durchführung
aus 3 in einer Seitenansicht
entlang der Linie A-A' aus 1 mit eingeführter optischer Faser;
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5 ein
erstes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Positionierung optischer Fasern in Form eines eindimensionalen
Arrays von Durchführungen
für optische
Fasern sowie seitlich daneben angeordnete Öffnungen bzw. Durchführungen
zur Aufnahme von Passstiften;
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6 ein
zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Positionierung optischer Fasern in Form eines eindimensionalen
Arrays von Durchführungen
für optische
Fasern sowie seitlich daneben angeordneten Öffnungen bzw. Durchführungen
zur Aufnahme von Passstiften, wobei diese Öffnungen bzw. Durchführungen
ebenfalls Klemmstrukturen aufweisen;
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7 ein
drittes Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Positionierung optischer Fasern mit mehreren parallel zueinander angeordneten
Reihen von Durchführungen
zur Aufnahme von optischen Fasern in Form eines zweidimensionalen
Arrays;
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8 eine
Durchführung
zur Aufnahme einer optischen Faser gemäß dem Stand der Technik.
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1 zeigt
eine Durchführung 10,
die durch eine Vorrichtung 11 zur Positionierung optischer
Fasern hindurchtritt, und zwar in einer Ansicht von oben. Die Durchführung weist
einen Querschnitt mit einer im wesentlichen kreisförmigen Grundform
mit dem Radius R2 auf. Alternativ kann die
Grundform mehreckig, insbesondere dreieckig, viereckig, sechseckig
oder achteckig, ausgebildet sein.
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Die im wesentlichen regelmäßige Grundform wird
an einer oder mehreren Stellen und zwar in dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 an drei Stellen von im
wesentlichen halbkreisförmigen
Ausbuchtungen 12 unterbrochen. Innerhalb dieser Ausbuchtungen 12 sind
Klemmstrukturen 13 in Form von Biegefederelementen 14 angeordnet.
Diese Klemmstrukturen 13 sind derart ausgebildet, dass
sie im Bereich des oberen Endes der Durchführung einen Radius R1 der Durchführung 10 bewirken,
der kleiner ist als der Radius R2 und kleiner
ist als der (in 2 dargestellte}
halbe Durchmesser der optischen Faser FD,
die in die Durchführung 10 einzuführen ist.
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In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die drei
Klemmstrukturen 13 in gleichen Abständen entlang des Umfangs der
Durchführung 10 angeordnet.
Das heißt
die Klemmstrukturen 13 sind entlang des Umfangs der Durchführung 10 jeweils
in einem Winkel von 120° angeordnet.
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Alternativ sind jedoch nur zwei einander
gegenüberliegende
Klemmstrukturen je Durchführung vorgesehen.
Ferner ist auch eine einzige Klemmstruktur je Durchführung möglich, die
gegenüber
einem festem Anschlag innerhalb der Durchführung angeordnet ist. Alternativ
sind mehr als drei Klemmstrukturen je Durchgang vorgesehen, bspw.
vier, sechs oder acht Klemmstrukturen je Durchgang.
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Eine bestmögliche Positionierung, insbesondere
Zentrierung wird jedoch mit drei Klemmstrukturen je Durchführung erreicht,
so wie dies in 1 dargestellt
ist.
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Die Klemmstrukturen 13 sind
mit einem Abstand GB1 zu den Ausbuchtungen 12 angeordnet. Dieser
Abstand GB1 ist gerade so groß gewählt, dass eine
maximale Auslenkung des Biegefederelements 14 in Richtung
der Ausbuchtung 12 nicht zu einem Bruch des Biegefederelements 14 führen kann.
Idealerweise beträgt
der Abstand GB1 im wesentlichen die Differenz
von R2 – R1. Damit ist gewährleistet, dass selbst eine
Faser mit der maximal möglichen
Dicke, das heißt
mit einem Radius R2 die Biegefederelemente 14 nicht überbeanspruchen
kann.
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2 zeigt
die Durchführung 10 aus 1 in einer Seitenansicht
entlang der Linie A-A' gemäß 1. Man erkennt, dass die
Durchführung 10 im wesentlichen
nach oben konisch zulaufende Wände aufweist.
An ihrem unteren Ende weist die Durchführung 10 einen Durchmesser
auf, der größer ist,
als jede der für
diese Durchführung
bestimmte optische Faser, wobei der mittlere Durchmesser der für diese Durchführung bestimmten
optischen Fasern FD beträgt. Dieser Faserdurchmesser
FD ist jedoch größer als der sich aus dem Radius
R1 ergebende Abstand am oberen Ende der
Durchführung 10,
der durch die Klemmstrukturen 13 eingeengt wird.
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Die Klemmstrukturen 13 sind
als Biegefederelemente 14 ausgebildet, die in einem mittleren
Bereich der Durchführung
zwischen dem oberen und dem unteren Ende der Durchführung 10 mit
ihrem ersten Ende 15 mit der Vorrichtung 11 verbunden sind.
Das diesem ersten Ende 15 gegenüberliegende zweite Ende jedes
Biegefederelements 14 ist ein freies Ende 16.
Die kürzeste
Verbindung zwischen dem ersten Ende 15 und dem zweiten
Ende 16 be stimmt eine Richtung des Biegefederelements 14.
Diese Richtung verläuft
im wesentlichen parallel zur Längsrichtung
der Durchführung 10 und
damit im wesentlichen parallel zu einer in die Durchführung 10 eingeführten optischen
Faser.
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Das Biegefederelement 14 ist
einstückig
mit der Vorrichtung 11 ausgebildet. Es wird gebildet durch
Herstellen eines Schlitzes 17 zwischen dem Biegefederelement 14 und
dem Grundkörper
der Vorrichtung 11. Der Schlitz 17 reicht von
oben (oder unten) in die Vorrichtung 11 hinein. Jedoch
erstreckt sich der Schlitz 17 nicht über die Dicke der Vorrichtung 11,
sondern endet im mittleren oder unteren Bereich der Vorrichtung 11.
Das heißt
der Schlitz 17 weist eine Tiefe auf, die kleiner ist als
die Dicke der Vorrichtung 11.
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Aufgrund der besonderen Ausgestaltung
der Durchführung 10 mit
den im Bereich dieser Durchführung
angeordneten parallel zur einzuführenden
Faser verlaufenden Klemmstrukturen 13 ist eine einfache
Einführung
der Faser in die Vorrichtung bei gleichzeitiger sicherer Führung und
Positionierung im wesentlichen im Zentrum der Durchführung gewährleistet.
Insbesondere wird ein Ausbrechen der Klemmstrukturen beim Einführen einer
optischen Faser aufgrund der Ausrichtung der Klemmstrukturen parallel
zur Fasereinschubrichtung sowie aufgrund der gewählten Radien R1,
R2 und des Abstandes GB1 verhindert.
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3 zeigt
die Durchführung 10 aus 1 mit darin eingeführter optischer
Faser 18. Diese optische Faser 18 weist einen
Radius R3 auf, der gleich dem halben Faserdurchmesser
FD ist. Der Radius R3 ist
zwar kleiner als der Radius R2 der Durchführung 10,
jedoch größer als
der Radius R1 zwischen dem Mittelpunkt der
Durchführung 10 und
den Klemmstrukturen 13 an deren oberen, das heißt zweiten
Enden 16. Daher reduziert sich der Abstand der Klemmstrukturen 13 zu
den Ausbuchtungen bzw. die Dicke des Schlitzes 17 12 von
GB1 auf GB2.
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4 zeigt
die Durchführung
aus 3 mit eingeführter Faser 18 in
einer Seitenansicht. Die optische Faser 18 schließt mit ihrem
oberen Ende mit der Oberseite der Vorrichtung 11 bündig ab.
Diese Fläche
gelangt idealerweise in Berührung
mit einer korrespondierend ausgebildeten Fläche einer zweiten optischen
Faser, mit welcher die optische Faser 18 gekoppelt werden
soll.
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In den 1 bis 4 wurden die Biegefederelemente 14 insbesondere
im Bereich ihrer freien Enden 16 auf der der Mitte der
Durchführung 10 zugewandten
Seite im wesentlichen eben dargestellt.
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Alternativ weist jedoch jedes Biegefederelement
im Bereich seines freien Endes, d.h. im Bereich des Endes, das mit
der optischen Faser in Kontakt tritt, auf der der Mitte der Durchführung zugewandten Seite
des Biegefederelements eine im wesentlichen parallel zur Längsrichtung
der Durchführung
bzw. der optischen Faser verlaufende Rinne auf. Hierdurch erhält die optische
Faser eine zusätzliche
Führung,
da somit jedes Biegefederelement zwei Anlageflächen bzw. Anlagepunkte für die optische
Faser aufweist. Eine derartige Ausbildung der Biegefederelemente eignet
sich insbesondere, wenn je Durchführung 10 nur ein oder
zwei Biegefederelemente vorgesehen sind.
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5 zeigt
ein erstes Ausführungsbeispiel einer
gesamten Vorrichtung 11 mit einer Mehrzahl von in einer
Reihe angeordneten Durchführungen 10 der
vorstehend beschriebenen Art und zwar in einer Ansicht von oben.
Eine derartige Vorrichtung bezeichnet man als eindimensionales Faserarray.
Eine derartige Vorrichtung 11 wird mit einer entsprechend ausgebildeten
weiteren Vorrichtung verbunden, um die sich in den Durchführungen 10 befindenden
gegenüberliegenden
optischen Fasern optisch zu koppeln. Um zwei derartige Vorrichtungen 11 zueinander auszurichten,
werden Führungsmittel
in Form von Passstiften in dafür
vorgesehene Öffnungen
bzw. Durchgänge 19 eingeführt, die
beide Vorrichtungen zueinander ausrichten.
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6 zeigt
die Vorrichtung aus 5,
wobei jedoch die Öffnungen
bzw. Durchführungen 19 für die Passstifte
ebenso wie die Durchführungen 10 mit Klemmstrukturen
zur genauen Positionierung der Passstifte und zum Einklemmen der
Passstifte ausgebildet sind.
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7 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung 21 in
Form eines zweidimensionalen Faserarrays, bei dem mehrere parallel
zueinander angeordnete Reihen von Durchführungen 10 gemäß der vorstehend
beschriebenen Art vorgesehen sind. Eine derartige Vorrichtung 21 kann
ebenfalls Öffnungen
bzw. Durchführungen
für Passstifte
gemäß der vorstehend
beschriebenen Art aufweisen.
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Die in den
1 bis
7 dargestellten
Vorrichtungen
11 bzw. 21 sind vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Sie werden hierzu vorzugsweise aus einem Halbleitermaterial, bspw.
einen Siliciumwafer hergestellt, in dem ein anisotropes Ätzverfahren,
z.B. Silicium-Tiefenätzverfahren
oder RIE (Reactive Ion Etching), DRIE (Deep Reactive Ion Etching)
oder HARSE (High Aspect Ratio Silicon Etching)-Verfahren, angewendet
wird, wie dies z.B. in
DE
42 14 045 C1 beschrieben ist. Hierbei werden bewusst prozessbedingte
Inhomogenitäten,
insbesondere strukturbreitenabhängige Ätzraten
(RIE-Lag), ausgenutzt, um die oben beschriebenen Strukturen zu erhalten.
Prozessbedingt werden nämlich
breite Strukturen schneller geätzt
als schmale Strukturen. Diesen Effekt nutzt man aus, indem die sich
nicht über
die gesamte Dicke des Materials erstreckenden Schlitze schmaler
ausgebildet sind als die sich über
die gesamte Dicke erstreckenden Durchführungen. Somit wird bereits
aufgrund der Breitenverhältnisse
der Schlitze zu den Durchführungen
die Tiefe der Schlitze bestimmt, wenn der Ätzprozess rechtzeitig beendet
wird, insbesondere im wesentlichen zu einem Zeitpunkt, an dem sich
die Durchführung
vollständig über die
Dicke des Materials erstreckt. Zu diesem Zeitpunkt ist nämlich der Ätzprozess
im Bereich der Schlitze noch nicht soweit fortgeschritten wie im
Bereich der Durchführungen,
so dass die Schlitze sich zwar in das Material hinein ausgebildet
haben, jedoch sich noch nicht über
die gesamte Dicke des Materials erstrecken.
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Anstelle eines Halbleitermaterials
kann die Vorrichtung jedoch auch aus keramischem oder metallischem
Material oder aus Kunststoff bestehen.
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Die auf diese Weise ausgebildete
Vorrichtung wird in einem Verbindergehäuse, bspw. dem Gehäuse eines
Steckverbinders untergebracht, der zum Verbinden von optischen Fasern
mit elektronischen, optoelektronischen und/oder optischen Bauelementen,
bspw. Bauelementen zur Ein- und/oder Auskopplung von Licht oder
optischen Schaltern, oder zum Verbinden von optischen Fasern zweier
optischer Kabel verwendet wird. Das Verbindergehäuse weist dabei zusätzliche
Einrichtungen auf, um die erfindungsgemäße Vorrichtung sowie die optischen
Fasern zu schützen
und insbesondere ein Herausrutschen bzw. Herausreißen der
optischen Fasern aus der Vorrichtung zu verhindern.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung findet insbesondere
zum Justieren bzw. Positionieren von optischen Fasern in der Telekommunikationstechnik bzw.
Netzwerktechnik Anwendung, bspw. bei Steckerverbindungen für optische
Fasern, wie zum Beispiel bei sogenannten MT-RJ oder FSD-Verbindern bzw.
- Connectors. Ferner findet die Erfindung Anwendung bei der Verbindung
von (opto)elektronischen Bauelementen an optischen Fasern zur Ein- oder
Auskopplung von Licht sowie bei Faserarrays für optische Schalter.
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Darüber hinaus findet die Erfindung
Anwendung bei abbildenden Systemen, bspw. in Form von Faserarrays
für konfokale
Mikroskopie bzw. Endoskopie sowie in Form von Faserarrays zur Anwendung in
der Analytik oder Synthese von Biochips.
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Die Erfindung stellt ein neuartiges
Faserarray mit einem Klemmmechanismus bereit, der optische Fasern
präzise
und zuverlässig
Positionieren und Fixieren kann. Aufgrund der parallelen Ausrichtung
der Klemmstrukturen zur optischen Faser werden Winkelfehler der
optischen Faser und wird ein Ausbrechen der Klemmstrukturen vermieden.
Aufwändiges
manuelles Auswählen
oder gar Nacharbeiten von optischen Fasern für Faserarrays werden dank der
Erfin dung vermieden. Die Herstellungskosten optischer Steckverbinder
können
daher reduziert werden.