DE19956881B4 - Orgelpfeifen und Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen - Google Patents

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Abstract

Orgelpfeifen, die aus einem Pfeifenkörper (1), einem Labium, einem Aufschnitt (5), einem Kernspalt (6) und einem Pfeifenfuß (4) mit Fußloch bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass
– die Orgelpfeifen aus Porzellan sind und
– das Unterlabium als Kernspaltplatte (3) mit einem Kernspalt (6) ausgebildet und das Oberlabium im Pfeifenkörper angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Orgelpfeifen, die nicht aus Metall oder Holz sind und ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
  • Ein bisher unübliches Material für Orgelpfeifen ist Porzellan. Schon Johann Joachim Kändler, der erste europäische Porzellangestalter, hat sich mit der Herstellung von Orgelpfeifen aus Porzellan befaßt. Eines seiner Versuchsergebnisse ist in der königlichen Porzellansammlung in Dresden zu bewundern. Diese Orgelpfeife aus Meißner Porzellan ist kunstvoll in barocker Art verziert, aber sie hat den Nachteil, daß kein brauchbarer Ton auf ihr hervorgebracht werden kann. Auch in der darauf folgenden Zeit haben sich bekannte Porzellangestalter immer wieder an der Fertigung klingender Orgelpfeifen aus dem edlen Material Porzellan probiert. Das Material, aus dem Orgelpfeifen gefertigt werden, ist zwar ohne Einfluß auf die Höhe des Tons, aber von großer Wichtigkeit für den Klangcharakter (G. Frotscher: Die Orgel). Neben dem Material werden Orgelpfeifen nach dem Fußton und der Bauart unterschieden. Die beiden Hauptarten sind: Labial(Lippen)- und Zungenpfeifen. Im deutschen Orgelbau machen Labialpfeifen 80% des Pfeifenbestandes einer Orgel aus. Kleinere Orgeln haben ausschließlich Labialpfeifen. An einer Labialpfeife unterscheidet man von unten nach oben den Pfeifenfuß, den Kern, die Kernspalte, das Unterlabium, den Aufschnitt, das Oberlabium und den Pfeifenkörper. Der Pfeifenkörper der Metallpfeifen ist zylindrisch, konisch, auch trichterförmig, nach oben weiter werdend, und in noch anderen Kombinationen gestaltet. Der Pfeifenkörper der Holzpfeifen ist meist viereckig. An der Kernspalte sind bisweilen sogenannte Bärte, hölzerne oder metallene Blättchen, angebracht, die den durch den Aufschnitt ausströmenden Wind auf beiden Seiten zusammenhalten. Die Bärte dienen der Verbesserung der Tonpräzission bei schwer ansprechbaren Pfeifen. Oben, am Ende des Pfeifenkörpers, sind bei Holzpfeifen verstellbare Brettchen angeordnet, die zum nachträglichen Feinstimmen der Orgelpfeife notwendig sind; bei Metallpfeifen ist an gleicher Stelle ein Teil des Pfeifenkörpers aufgerollt. Sowohl die verstellbaren Brettchen der Orgelpfeifen aus Holz als auch der aufgerollte Teil des Pfeifenkörpers einer Orgelpfeife aus Metall sind unbedingt erforderliche Bauteile, um eine Orgel feinstimmen zu können. Der Ton wird durch das Schwingen der Luftsäule im Pfeifenkörper erzeugt. Bei den Labialpfeifen strömt der Wind durch die Kernspalte, bricht sich an der Kante des Oberlabiums und bringt dabei die Luftsäule im Pfeifenkörper in Schwingung. 1 zeigt eine Schnittdarstellung einer Metallpfeife und den durch Pfeile gekennzeichneten Weg des Windes. Die Labialpfeifen unterscheiden sich weiter untereinander, z.B. in offene und gedeckte Orgelpfeifen, in der Fachsprache gedackte Orgelpfeifen. Bei Metallpfeifen ist dieser Deckel eine Kapsel. Diese konstruktiven Besonderheiten beeinflussen den Ton, gedackte Orgelpfeifen haben einen dunkleren, weicheren und hohleren Ton, als offene, auch die akustischen Verhältnisse sind anders. Kurze Pfeifenkörper haben zur Folge, daß die Luftsäule schnell schwingt und der Ton hoch ist, bei langen Pfeifenkörpern schwingt die Luftsäule langsam und der Ton ist tief. Eine weitere konstruktive Variation des Pfeifenkörpers besteht darin, dass in ca. 3/7 Höhe eine kleine Öffnung, das Überblasloch, angeordnet ist.
  • Es ist üblich, eine Orgel aus Holz- und Metallpfeifen gemeinsam zu bestücken. Das verringert die Herstellungskosten, insbesondere bei großen Orgeln, hat aber den Nachteil, dass der Übergang zwischen Metall- und Holzpfeifen während des Spielens nicht ungehört erfolgen kann. Holzpfeifen klingen wärmer und voller als Metallpfeifen. Die bisherigen Versuche, klingende Orgelpfeifen aus Porzellan nach dem Vorbild der Metall- oder Holzpfeifen zu bauen sind gescheitert. Aus EP 0 377 980 A2 bzw. JP 02181787 A ist ein Musikblasinstrument bekannt, dessen Instrumentenkörper aus einem bearbeitbaren Keramikmaterial besteht, wobei das nach der Erfindung verwendete Keramikmaterial ein Sinterwerkstoff ist. Sinterwerkstoffe unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung wesentlich von der klassischen Porzellanmasse. Der Sinterwerkstoff nach EP 0 377 980 A2 ist mit einem Harzmaterial imprägniert und nach dem Brand maschinell bearbeitbar. Beispielhaft wird die Erfindung an einem Klarinettenkörper beschrieben. Für die vorliegende Erfindung ist EP 0377 980 A2 jedoch nicht relevant, denn die Klarinette ist ein Rohrblattinstrument und hat eine Ventilsteuerung. Die Porzellanmasse besteht aus Kaolin, Quarz und Feldspat und wird durch Drehen oder Gießen geformt, anschließend luftgetrocknet und gebrannt. Nach dem Brand wird das Porzellan erst dekoriert. Porzellan ist auch spröde und lässt sich daher nach dem Brand maschinell nicht mehr unzerstörbar bearbeiten.
  • Vor diesem historischen und technischen Hintergrund stellt sich die Erfindung die Aufgabe, Orgelpfeifen nach dem Labialpfeifenprinzip aus Porzellan zu entwickeln, die im hörbaren Tonbereich klingen.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale der Ansprüche 1 und 11 gelöst und dadurch gelöst, dass Aufschnitt, Labium und Kernspalt eine dem Material Porzellan entsprechende Anordnung und konstruktive Ausbildung haben. Der wesentlichste und mit einer Überraschung gefundene Unterschied zwischen der Bauweise bekannter Orgelpfeifen und der Orgelpfeife aus Porzellan nach der Erfindung ist ihr Aufbau im gesamten Labiumbereich. Anstelle des Unterlabiums, das im Pfeifenfuß der Orgelpfeifen aus Metall angeordnet ist, ist bei der Orgelpfeife aus Porzellan eine Kernspaltplatte angeordnet, 2. In der Kernspaltplatte ist ein Kernspalt angeordnet, der in der Länge der Oberlabiumbreite und in der Breite der Kantenstärke des Oberlabiums entspricht. Der Aufschnitt trennt nach der Erfindung nicht Unter- und Oberlabium, sondern beinhaltet als Kernspaltplatte gleichzeitig den Kernspalt. Oberlabium und Kernspalt und die genaue Positionierung zueinander, ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung, bestimmen die Präzision der Tonqualität. Die Tonhöhe wird durch die Länge und den Durchmesser des Pfeifenkörpers bestimmt. An die Porzellanmasse werden keine besonderen Anforderungen gestellt, sie entspricht einem hauseigenen Versatz. Pfeifenfuß und Pfeifenkörper, sowie Kernspaltplatte werden getrennt in Formen gegossen. Der Pfeifenfuß verjüngt sich, nach dem Vorbild aus Metall, zum Pfeifenfußloch hin. Nach dem zu erzeugenden Klang und der Tonhöhe der Orgelpfeife werden Scherbenstärke, die Länge des Pfeifenkörpers, der Durchmesser vom Pfeifenkörper, die Oberlabiumbreite, die Aufschnitthöhe, Länge und Breite des Kernspaltes, der Durchmesser des Pfeifenfußes am oberen Ende und der Pfeifenfußlochdurchmesser ermittelt. Die Oberlabiumbreite ist identisch mit der Länge des Kernspaltes. Bei allen Maßen muss die dem Porzellan eigene Schwindung von 14-16 % nach dem Brand berücksichtigt werden. Das Oberlabium ist im Pfeifenkörper angeordnet und wird sowohl im ledertrockenen, als auch danach im luftgetrockneten Zustand mit porzellantypischen Werkzeugen herausgearbeitet. Das Oberlabium ist angeschrägt und endet an der Aufschnitthöhe, so daß beim Aufsetzen des Pfeifenkörpers auf die Kernspaltplatte, die den Pfeifenfuß oben abschließt, ein Spalt, nämlich der Aufschnitt, gebildet wird, der von der Aufschnitthöhe und Oberlabiumbreite begrenzt wird. Zur Verbesserung der Windführung ist der Kernspalt vorteilhafter Weise so ausgebildet, daß seine untere Innenkante nach oben konisch angeschliffen ist, 4. Der untere Teil der Orgelpfeife wird vom Pfeifenfuß gebildet. Der Pfeifenfuß hat die gleiche Scherbenstärke und den gleichen Durchmesser wie der Pfeifenkörper. Der Pfeifenfuß verjüngt sich, wie bei den Orgelpfeifen aus Metall, und endet mit dem Pfeifenfußloch. Die Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan erfolgt in folgenden Schritten: zuerst werden Pfeifenkörper, Pfeifenfuß und Kernspaltplatte getrennt gegossen. Aus dem Pfeifenkörper werden der Aufschnitt und eine Öffnung im oberen Bereich der Rückseite des Pfeifenkörpers, der Stimmschlitz, ausgestochen und das Oberlabium herausgearbeitet, aus der Kernspaltplatte wird der Kernspalt ausgestochen, anschließend werden alle Teile geschrüht, glasiert, gebrannt und nach dem Brand zusammengesetzt. Der Pfeifenkörper wird nach einer weiteren Ausführung der Erfindung nur außen glasiert. Die unglasierte Innenfläche des Pfeifenkörpers beeinflußt die Klangfarbe des Tones derart, daß sie wärmer wird. Die glasierte Innenfläche des Pfeifenkörpers gibt eine hellere Klangfarbe. Zuerst wird der Pfeifenfuß mit der Kernspaltplatte von oben verschlossen. Auf dieser Kernspaltplatte wird der Pfeifenkörper so aufgesetzt, daß die Unterkante des Oberlabiums genau über dem Kernspalt steht und der Aufschnitt gebildet wird. Zum Verbinden wird ein Kleber verwendet, der reversibel verflüssigt werden kann und so durch Verschieben und Drehen der Kernspaltplatte eine Intonation bei Orgelpfeifen aus Porzellan erst möglich macht. Dieser Verfahrensschritt ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung. Am Oberlabium, dem Aufschnitt und dem Kernspalt kann nach dem Glasurbrand nichts mehr korrigiert werden, aber das Oberlabium wird sehr genau über dem Kernspalt positioniert. Zum Feinstimmen der Orgelpfeifen, nachdem sie in der Orgel eingebaut sind, dient ein Schieber, der den Stimmschlitz, der auf der Rückseite im oberen Bereich des Pfeifenkörpers angeordnet ist, öffnen oder schließen kann. Eine weitere vorteilhafte Ausführung zur Regulierung des Windes ist das nachträgliche Auskleiden des Pfeifenfußloches mit Kunstharz. Durch Aufbohren des Kunstharzes ist der Durchmesser des Pfeifenfußloches so wählbar, daß der Winddruck entsprechend fein abgestimmt werden kann.
  • Die Labialpfeifen aus Porzellan können im Pfeifenkörper in allen bekannten klassischen Pfeifenkörperformen hergestellt werden, z.B. Rohrflöte, Nasard, Nachthorn, gedackt.
  • Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen und Ausführungsbeispielen näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1 Schnitt durch eine Metallpfeife mit Pfeilen für die Windführung
  • 2 Kernspaltplatte mit Kernspalt
  • 3 Pfeifenkörper mit Oberlabium und Aufschnitt
  • 4 Schnittskizze Oberlabium-Kernspaltplatte mit Kernspalt
  • 5 Orgelmodell
  • Ausführungsbeispiel 1
  • Die Erfindung wird an der Herstellung einer zylindrisch offenen Orgelpfeife C (2-Fuß) erklärt. Aus hauseigenem Porzellanversatz wird ein Pfeifenkörper 1 mit einer Länge von 704 mm und einem Durchmesser außen von 68,4 mm in einer Scherbenstärke von 4 mm gegossen. Bei den Maßen ist die porzellantypische Schwindung von 14 % nach dem Brand berücksichtigt, so daß sich als Endmaße 615 mm in der Länge und 52,0 mm Innendurchmesser ergeben. Im lederharten Zustand wird am unteren Ende des Pfeifenköpers 1 ein Oberlabium 2 im Verhältnis Aufschnitthöhe:Breite = 1:4,5 in einer Breite von 41,5 mm herausgearbeitet, nach dem Brand beträgt die Breite 36,3 mm. In der Breite des Oberlabiums 2 von 41,5 mm wird vor der Herausarbeitung des Oberlabiums 2 in der Höhe von 12,6 mm ein Aufschnitt 5 ausgeschnitten, die Aufschnitthöhe beträgt nach dem Brand 11,0 mm. Auf der Rückseite im oberen Bereich des Pfeifenköpers 1 wird eine Öffnung 7, als Stimmschlitz, ausgestochen. Mit dem gleichem Porzellanversatz werden ein Pfeifenfuß 4 in den Abmessungen, 68,4 mm Durchmesser oben, 27 mm Durchmesser unten, 7,4 mm Durchmesser des Pfeifenfußloches, 4 mm Scherbenstärke und eine Kernspaltplatte 3 mit einem Außendurchmesser von 68,4 mm und einer Scherbenstärke von 4 mm gegossen. Aus der Kernspaltplatte 3 wird in einem Abstand von 4 mm vom äußeren Rand ein Kernspalt 6 in einer Länge von 41,5 mm und einer Breite von 1,7 mm herausgearbeitet, nach dem Brand hat der Kernspalt 6 eine Länge von 36,3 mm und eine Breite von 1,5 mm. Der Durchmesser des Pfeifenfusses 4 ist nach dem Brand oben auf 52,0 mm und das Pfeifenfußloch auf 6,5 mm geschwunden. Wie 4 erkennen läßt, wird der Kernspalt 6 an seiner inneren Kante abgeschrägt, bevorzugt mit einem Winkel von 15°. Wie 4 weiter zeigt, ist das Oberlabium 2 innen angefast. Die Teile Pfeifenkörper 1, Pfeifenfuß 4 und Kernspaltplatte 3 werden anschließend in üblicher Weise geschrüht, glasiert und gebrannt. Nach dem Brand werden der Pfeifenfuß 4 und die Kernspaltplatte 3 miteinander in bekannter Weise unlösbar verbunden. Der komplettierte Pfeifenfuß 4 und der Pfeifenkörper 1 werden mit einem Spezialkleber, der sich unbegrenzt reversibel erweichen läßt, genauestens unter Ton- und Klangkontrolle zusammengesetzt. Die Zeit der Aushärtung des Klebers wird so eingestellt, daß die genaue Positionsbestimmung zwischen Kernspalt 6 und Oberlabium 2 gewährleistet ist. Das ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung. Zur Stimmmöglichkeit der Labialpfeife aus Porzellan nach dem Einbau in die Orgel dient ein Schieber 8, der vorteilhafterweise als Metallring ausgebildet ist und auf der Rückseite im oberen Bereich des Pfeifenkörpers 1 innen unter der eingearbeiteten Öffnung 7 angeordnet ist und diesen je nach Bedarf öffnet und schließt.
  • Eine weitere Ausführung besteht darin, daß der Pfeifenkörper 1 oben mit einer Kappe abgedackt wird. Weiter ist es möglich, daß auf der besagten Kappe ein offenes Röhrchen angeordnet ist.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführung der Erfindung ist das Auskleiden des Pfeifenfußloches mit Kunstharz und das anschließende Aufbohren des Kunstharzes im feinmechanischen Bereich, um den Winddurchfluß in Feineinstellung zu korrigieren.
  • Ausführungsbeispiel 2
  • Das zweite Ausführungsbeispiel beschreibt die Herstellung einer offenen zylindrischen Orgelpfeife a°. Damit umfassen die Ausführungsbeispiele einen breiten Tonbereich und sind die Anleitung zur Herstellung von Orgelpfeifen aus Porzellan in jeder technisch möglichen Tonhöhe.
  • Aus hauseigenem Porzellanversatz wird ein Pfeifenkörper 1 mit einer Länge von 212 mm und einem Durchmesser außen von 35,4 mm in einer Scherbenstärke von 3 mm gegossen. Bei den Maßen ist die porzellantypische Schwindung von 14 % nach dem Brand berücksichtigt, so daß sich als Endmaße 185 mm in der Länge und 23,0 mm Innendurchmesser ergeben. Im lederharten Zustand wird am unteren Ende des Pfeifenköpers 1 ein Oberlabium 2 im Verhältnis Aufschnitthöhe : Breite = 1 : 4,5 in einer Breite von 18,1 mm herausgearbeitet, nach dem Brand beträgt die Breite 15,8 mm. In der Breite des Oberlabiums 2 von 18,1 mm wird vor der Herausarbeitung des Oberlabiums 2 in der Höhe von 5,3 mm ein Aufschnitt 5 ausgeschnitten, die Aufschnitthöhe beträgt nach dem Brand 4,6 mm. Auf der Rückseite im oberen Bereich des Pfeifenköpers 1 wird eine Öffnung 7, als Stimmschlitz, ausgestochen. Mit dem gleichem Porzellanversatz werden ein Pfeifenfuß 4 in den Abmessungen, 35,4 mm Durchmesser oben, 27 mm Durchmesser unten, 4,4 mm Durchmesser des Pfeifenfußloches, 4 mm Scherbenstärke und eine Kernspaltplatte 3 mit einem Außendurchmesser von 35,4 mm und einer Scherbenstärke von 3 mm gegossen. Aus der Kernspaltplatte 3 wird in einem Abstand von 4 mm vom äußeren Rand ein Kernspalt 6 in einer Länge von 18,1 mm und einer Breite von 0,7 mm herausgearbeitet, nach dem Brand hat der Kernspalt 6 eine Länge von 15,8 mm und eine Breite von 0,6 mm. Der Durchmesser des Pfeifenfusses 4 ist nach dem Brand oben auf 23,0 mm und das Pfeifenfußloch auf 3,8 mm geschwunden. Wie 4 erkennen läßt, wird der Kernspalt 6 an seiner unteren Kante abgeschrägt, bevorzugt mit einem Winkel von 15°. Wie 4 weiter zeigt, ist das Oberlabium 2 unten angefast. Die Teile Pfeifenkörper 1, Pfeifenfuß 4 und Kernspaltplatte 3 werden anschließend in üblicher Weise geschrüht, glasiert und gebrannt. Nach dem Brand werden Pfeifenfuß 4 und die Kernspaltplatte 3 miteinander in bekannter Weise unlösbar verbunden. Der komplettierte Pfeifenfuß 4 und der Pfeifenkörper 1 werden mit einem Spezialkleber, der sich unbegrenzt reversibel erweichen läßt, genauestens unter Ton- und Klangkontrolle zusammengesetzt. Die Zeit der Aushärtung des Klebers wird so eingestellt, daß die genaue Positionsbestimmung zwischen Kernspalt 6 und Oberlabium 2 gewährleistet ist. Das ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung. Zur Stimmmöglichkeit der Labialpfeife aus Porzellan nach dem Einbau in die Orgel dient ein Schieber 8, der vorteilhafterweise als Metallring ausgebildet ist und auf der Rückseite im oberen Bereich des Pfeifenkörpers 1, innen unter der eingearbeiteten Öffnung 7 angeordnet ist und diesen je nach Bedarf öffnet und schließt.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es selbstverständlich auch möglich Orgelpfeifen aus Porzellan im Rahmen fachgemäßen Könnens in allen üblichen Pfeifenkörperformen herzustellen. Entscheidend für die Orgelpfeifen aus Prozellan nach der Erfindung ist, daß der Pfeifenfuß 4 und die Kernspaltplatte 3 nach dem Brand unlösbar miteinander verbunden werden und der Pfeifenkörper 1 mit dem Oberlabium 2 über dem Kernspalt 6, der in der Kernspaltplatte 3 ausgearbeitet ist, genauestens unter Ton- und Klangkontrolle positioniert wird. Das Mittel hierzu ist die Verwendung eines unbegrenzt reversibel erweichbaren Klebers.

Claims (16)

  1. Orgelpfeifen, die aus einem Pfeifenkörper (1), einem Labium, einem Aufschnitt (5), einem Kernspalt (6) und einem Pfeifenfuß (4) mit Fußloch bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass – die Orgelpfeifen aus Porzellan sind und – das Unterlabium als Kernspaltplatte (3) mit einem Kernspalt (6) ausgebildet und das Oberlabium im Pfeifenkörper angeordnet ist.
  2. Orgelpfeifen nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass – der Aufschnitt (5) das Oberlabium (2) nach unten abschließt.
  3. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 2 dadurch gekennzeichnet, dass – das Oberlabium (2) im Verhältnis Aufschnitthöhe : Breite = 1 : 4,5 ausgebildet ist.
  4. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass – das Oberlabium (2) an der Innenkante angefast ausgebildet ist.
  5. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass – die Breite des Aufschnittes (5) gleich der Breite des Oberlabiums (2) und gleich der Länge des Kernspaltes (6) ist.
  6. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass – die Breite des Kernspaltes (6) gleich der Stärke der Kante des Oberlabiums (2) ist.
  7. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass – im oberen Bereich der Rückseite von Pfeifenkörper (1) eine Öffnung (7) angeordnet ist.
  8. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass – hinter der Öffnung (7) im Pfeifenkörper (1) ein Schieber (8) beweglich angeordnet ist.
  9. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass – das Pfeifenfußloch mit Kunstharz ausgekleidet ist.
  10. Orgelpfeifen nach den Ansprüchen 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet; dass – seitlich am Aufschnitt (5) Bärte angeordnet sind.
  11. Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan dadurch gekennzeichnet, dass – der Pfeifenkörper (1), der Fuß (4) und die Kernspaltplatte (3) getrennt voneinander aus einem Porzellanversatz gegossen werden, – im lederharten Zustand im Pfeifenkörper (1) der Aufschnitt (5) und die Öffnung (7) ausgestochen werden und das Oberlabium (2) herausgearbeitet wird, – im lederharten Zustand aus der Kernspaltplatte (3) der Kernspalt (6) herausgestochen wird, – anschließend der Pfeifenkörper (1), Pfeifenfuß (4) und die Kernspaltplatte (3) geschrüht, glasiert und gebrannt werden.
  12. Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass – der Pfeifenkörper nur außen glasiert wird.
  13. Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet, dass – nach dem Brand die Kernspaltplatte (3) mit dem Pfeifenfuß (4) unlösbar verbunden wird.
  14. Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan nach den Ansprüchen 11 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass – der Pfeifenkörper (1) und der Pfeifenfuß (4) so übereinander gesetzt werden, dass der Aufschnitt (5) mit der Kante des Oberlabiums (2) genau über der Kernspalte (6) unter Ton- und Klangkontrolle positioniert wird.
  15. Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan nach den Ansprüchen 11 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass – die Länge des Pfeifenkörpers (1), der Durchmesser des Pfeifenkörpers (1), der Durchmesser des Pfeifenfußes (4), der Durchmesser des Pfeifenfußloches, die Höhe und Breite des Aufschnittes (5), die Breite des Oberlabiums (2), die Stärke der Kante des Oberlabiums (2), das Verhältnis der Schräge des Oberlabiums (2), die Länge und Breite des Kernspaltes (6) auf der Kernspaltplatte (3) empirisch in Anlehnung an die Orgelpfeifen aus Metall für jede Tonhöhe einzeln ermittelt werden.
  16. Verfahren zur Herstellung der Orgelpfeifen aus Porzellan nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, dass – die ermittelten Werte mit der Schwindung des Porzellanversatzes beim Brand korrigiert werden.
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